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FREIE WERKSTATTWAHL

Inspektion, Service und Wartung – ohne Garantieverlust

 

Freie Werkstattwahl auch für Neuwagen

 

 

Die EU-Kommission hat festgelegt, dass Sie freie Werkstattwahl haben! Jede Werkstatt kann während der Garantiezeit Ihr Fahrzeug instand setzen oder warten, ohne dass Sie die Fahrzeuggarantie verlieren.

 

 

 

Falschinformationen durch Vertragsbetriebe der Fahrzeughersteller

WUSSTEN SIE,

dass Sie als Autofahrer das Recht haben, mit Ihrem Fahrzeug auch im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, ja sogar im erweiterten Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum (z.B. bei Kia 7 Jahre, Toyota und Suzuki 3 Jahre) zum Service in Ihre Freien Kfz-Werkstatt zu gehen, ohne dass die Garantie des Fahrzeugherstellers verfällt?

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