Inspektion, Service und Wartung – ohne Garantieverlust
Freie Werkstattwahl auch für Neuwagen
Die EU-Kommission hat festgelegt, dass Sie freie Werkstattwahl haben! Jede Werkstatt kann während der Garantiezeit Ihr Fahrzeug instand setzen oder warten, ohne dass Sie die Fahrzeuggarantie verlieren.
Falschinformationen durch Vertragsbetriebe der Fahrzeughersteller
WUSSTEN SIE,
dass Sie als Autofahrer das Recht haben, mit Ihrem Fahrzeug auch im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, ja sogar im erweiterten Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum (z.B. bei Kia 7 Jahre, Toyota und Suzuki 3 Jahre) zum Service in Ihre Freien Kfz-Werkstatt zu gehen, ohne dass die Garantie des Fahrzeugherstellers verfällt?
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